AO-SF-Verfahren

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Schulamt
für den Kreis Paderborn


Rathenaustraße 96
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Sonderpädagogische Förderung

Sonderpädagogische Förderung – was ist das?

Wenn ein Kind mit den Mitteln der allgemeinen Schule in seinem Lernen und seiner Entwicklung nicht hinreichend gefördert werden kann, muss überlegt werden, ob es sonderpädagogische Förderung braucht und wo es diese am besten bekommen kann. Zu diesem Zweck wird ein sogenanntes „Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs“ durchgeführt. Dabei werden mit Hilfe von Gesprächen, Beobachtungen, Testverfahren und Gutachten die Stärken und Schwächen eines Kindes ermittelt, um dann verantwortungsvoll zum Wohle des Kindes eine Entscheidung zu treffen. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (AO-SF) geregelt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Die Erziehungsberechtigten können einen Antrag zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs bei der Regelschule stellen, und zwar bei der Schulanmeldung oder während der Schulzeit. Wird ein Förderbedarf in den Bereichen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation oder Sehen vermutet, kann der Antrag bei der Einschulung auch bei der zuständigen Förderschule gestellt werden. (Das gilt nicht für den Förderbedarf im Bereich Lernen, Emotionale / soziale Entwicklung und Sprache.) Die Regelschule kann einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens stellen, nachdem sie die Eltern informiert hat. Die Schulen leiten den Antrag an die zuständige Schulaufsicht weiter.

Die Erziehungsberechtigten können zugleich eine Förderung im Rahmen des Gemeinsamen Lernens von behinderten und nicht behinderten Kindern in einer allgemeinen Schule beantragen.

Wie läuft das Feststellungsverfahren gemäß AO-SF ab?

Die Schulaufsicht entscheidet, ob ein Verfahren durchgeführt werden soll. Sie beauftragt ggfs. das Gesundheitsamt, das Kind schulärztlich zu untersuchen. Gleichzeitig werden eine Lehrkraft der Regelschule und eine Lehrkraft einer Förderschule damit beauftragt, gemeinsam Art und Umfang der notwendigen Förderung festzustellen. Die Lehrer/innen laden die Erziehungsberechtigten zu Gesprächen ein. Sie stellen alle Ergebnisse in einem Gutachten dar und leiten es an die Schulaufsicht weiter.

Wer entscheidet?

Die zuständige Schulaufsicht entscheidet aufgrund der Gutachten und evtl. nach einem persönlichen Elterngespräch im Schulamt, ob das Kind sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat und wo es gefördert werden soll. Diese Entscheidung wird den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt und begründet. Gegen diesen Bescheid kann Klage erhoben werden.

Wer informiert?

Alle Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen bieten für Erziehungsberechtigte Beratungsgespräche an. Zusätzlich gibt es eine schriftliche Information von der Regelschule. Darüber hinaus kann man sich im Schulamt für den Kreis Paderborn informieren.

Frau Osterkamp

Schulaufsicht für Förderschulen

Eröffnung und Entscheidung in den Bereichen:

  • Geistige Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Sehen


Schulamt für den Kreis Paderborn
Rathenaustraße 96
33102 Paderborn

05251 308-4013

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Herr Heiringhoff

Schulaufsicht für Grundschulen

Eröffnung und Entscheidung für Grundschulen in den Bereichen:

  • Lernen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung

Schulamt für den Kreis Paderborn
Rathenaustraße 96
33102 Paderborn

05251 308-4014

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Frau Schlüter

Schulaufsicht für Grundschulen

Eröffnung und Entscheidung für Grundschulen in den Bereichen:

  • Lernen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung

Schulamt für den Kreis Paderborn
Rathenaustraße 96
33102 Paderborn

05251 308-4011

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Herr Leweke

Schulaufsicht für Hauptschulen

Eröffnung und Entscheidung für Hauptschulen in den Bereichen:

  • Lernen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung

Schulamt für den Kreis Paderborn
Rathenaustraße 96
33102 Paderborn

05251 308-4012

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Frau Kretschmann

Sachbearbeitung AO-SF-Verfahren

Schulamt für den Kreis Paderborn
Rathenaustraße 96
33102 Paderborn

05251 308-4019

E-Mail schreiben

 

Informationen und Formulare

Um die Durchführung des AO-SF – Verfahrens für alle Beteiligten zu erleichtern, sind hier Informationen zusammengetragen und verschriftlicht sowie Formulare so gestaltet, dass das Verfahren transparenter und damit verständlicher wird.
Sie finden die Formulare in der folgenden Zusammenstellung auf dieser Seite.
Um die Arbeit im Schulamt zu erleichtert, sind zukünftig im gesamten Kreis Paderborn nur noch diese Formulare zu benutzen.

Allgemeine Hinweise für Lehrerinnen und Lehrer

Allgemeine Hinweise für Erziehungsberechtigte

Formulare zum Verfahren

Hinweise zum Entwicklungsbericht / Entwicklungsdokumentation / Eröffnung des Verfahrens

Hinweise zum Gutachten

Änderung Förderschwerpunkt, Förderort, Beendigung der Förderung