Ein Faltblatt mit Informationen zum Herkunftssprachlichen Unterricht können Sie hier herunterladen.
Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat der Schule. In jeder Schule gibt es Formulare für die Anmeldung.
Die Anmeldefrist für das kommende Schuljahr dauert stets von November (Beginn Anmeldeverfahren Grundschulen) bis zum Beginn der Osterferien (März/April) des laufenden Schuljahres. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte dem Anmeldeschein, der zum Anmeldeverfahren den Schulen aktualisiert zur Verfügung steht.
Eine Anmeldung nach Ablauf dieser Frist ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich!
Das Kind nimmt nach der Anmeldung in der Grundschule teil, bis es die Schule verlässt. Die Leistungen der Kinder werden auf dem Zeugnis aufgeführt.
Der Jugendliche nimmt in der weiterführenden Schule bis zum Ende der 10. Klasse am HSU teil. Die Leistungen des Jugendlichen werden auf dem Zeugnis aufgeführt.
Die Anmeldung zum HSU ist verbindlich, diese kann jedoch innerhalb der ersten 6 Wochen des neuen Schuljahres in begründeten Einzelfällen (z.B. neuer Unterrichtsort gegenüber dem vorherigen Schuljahr) kurzfristig widerrufen werden. Danach ist die Teilnahme bis zum Schuljahresende verbindlich.
Der HSU wird für ein Schuljahr geplant (Lehrkräfte, Bücher, Räume etc.). Im HSU-Erlass (BASS 13-63 Nr. 2) heißt es daher dazu unter 4.2:
„Die Anmeldung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme. Eine Abmeldung ist nur zum Schuljahresende für das kommende Schuljahr möglich“.
Damit wir auch diese Abmeldungen in unserer Planung berücksichtigen können, endet hier die Abmeldefrist am 15.05. des laufenden Schuljahres.
Das Kind nimmt nach der Anmeldung in der Grundschule teil, bis es die Schule verlässt. Die Leistungen der Kinder werden auf dem Zeugnis aufgeführt.
Das Kind nimmt in der weiterführenden Schule teil bis zum Ende der 10. Klasse. Die Leistungen der Kinder und Jugendlichen werden auf dem Zeugnis aufgeführt. Am Ende der 10. Klasse gibt es eine Prüfung.
Am Ende der 10. Klasse gibt es eine verpflichtende Abschlussprüfung.
Das Ergebnis dieser Prüfung erscheint auf dem Abschlusszeugnis und bescheinigt die Kompetenz in der Herkunftssprache.
Frau Sandbothe
Herr Kemmer
Herr Leweke
Schulrat
Schulamt für den Kreis Paderborn
Rathenaustr. 96
33102 Paderborn
05251 308-4012
Personalangelegenheiten der HSU-Lehrkräfte
05251 308-4020
Fachberatung Integration
Tel: 05251-308 4642
kemmerg@kreis-paderborn.de
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10–14
33102 Paderborn
Deutschland
Telefon: 05251 308 - 4010
Telefax: 05251 308 - 894099
E-Mail senden